
Prüfungen und Abschlussarbeiten
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Allgemeine Informationen
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Was macht eine Hausarbeit zur wissenschaftlichen Hausarbeit? Wie schreibt man einen Essay? Und was ist überhaupt eine Hausarbeit? Studierende sind bereits in den ersten Semestern mit zahlreichen unterschiedlichen Formen des Leistungsnachweises konfrontiert: denn neben Klausuren und mündlichen Prüfungen, die als Prüfungsformen noch aus der Schulzeit bekannt sein dürften, werden im Studium Hausarbeiten und Essays verlangt.
Die folgenden Anmerkungen sollen den Weg ins wissenschaftliche Arbeiten erleichtern. Sie sollen als Leitfaden beim Verfassen von Studienarbeiten behilflich sein und zugleich transparent machen, was die hieran geknüpften Erwartungen und Anforderungen von Seiten des Instituts für Soziologie sind.
Leitfaden für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten [pdf, 181 kb]
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Abschlussarbeiten
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Wenn Sie bereits Ihre Abschlussarbeit planen, dann beachten Sie bitte folgende allgemeine Informationen zur Organisation Ihrer Abschlussarbeit sowie die Leitlinien für die Abschlussarbeiten:
Bachelor Soziologie
Download Informationen zur Bachelorarbeit [pdf, 1 mb] (Infoveranstaltung v. 05.01.2022)
Leitlinien für die Bachelorarbeit [pdf, 40 kb]
Master Soziologie / Master GesellschaftstheorieDownload Informationen zur Masterarbeit [pdf, 2 mb] (Infoveranstaltung v. 04.05.2022)
Leitlinien für die Masterarbeit [pdf, 40 kb]
Abschlussarbeiten werden auch am Lehrstuhl für Soziologie mit dem Schwerpunkt Märkte, Organisationen und Governance betreut. Informationen dazu finden Sie unter http://www.sozmog.uni-jena.de/Studierenden_Infos.html
Schriftliche Abschlussarbeiten
- Bei Bachelorarbeiten sollten Erst- und Zweitbegutachtende mind. promoviert sein. Mindestens eine begutachtende Person muss promoviert sein.
- Bei Masterarbeiten gilt, dass beide Begutachtenden mind. promoviert sein müssen.
Staatsexamina
- Prüfungen für Staatsexamina dürfen nur von speziell zugelassenen Prüfenden abgenommen werden. Bitte erfragen Sie bei den gewünschten Prüfenden, ob sie für Prüfungen bei Staatsexamina zugelassen sind, bzw. wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter.
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Aktuelle Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Modulkataloge
Di und Do 12 bis 16 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Mo bis Fr 8 bis 10 Uhr
Mo und Mi 14 bis 16 Uhr