STOPP bei sexualisierter / sexueller Belästigung!
Die Universität ist leider kein von sexualisierten Belästigungen freier Raum. Die folgenden Informationen sollen auf dieses häufig tabuisierte Problem aufmerksam machen und es Betroffenen erleichtern, mit ihren Erlebnissen nicht allein bleiben zu müssen. Es geht aber auch darum, potenzielle Zeug*innen zu sensibilisieren und die Unterstützung von Betroffenen zu erleichtern.
Sexualisierte Belästigung an der Universität?
Auch an Universitäten finden sexualisierte Belästigungen statt. Die Universität ist von zahlreichen Abhängigkeitsverhältnissen geprägt, die sexualisierte Belästigung begünstigen. Belästigungen sind häufig Ausdruck einer strukturellen Machtüberlegenheit, die sich gerade auch an der Universität als stark hierarchisch aufgebaute Institution zeigt. Dieses Macht- und Abhängigkeitsverhältnis wird dabei einseitig sexualisiert und aufrechterhalten und geschieht ohne gegenseitige Einvernahme. Dabei werden sexualisierte Belästigungen häufig mit dem Versprechen von Vorteilen oder dem Androhen von Nachteilen (etwa in Betreuungs- oder Prüfungssituationen) verknüpft. Aber auch unter Studierenden oder von Studierenden gegenüber Tutor*innen oder Dozent*innen kommt es zu sexualisierten Belästigungen.
Was ist sexualisierte Belästigung?
Sexualisierte Belästigungen sind alle sexuell konnotierten Verhaltensweisen, die unerwünscht sind und als respektlos, entwürdigend oder verletzend empfunden werden. Sexualisierte Belästigung kann alle Geschlechter (d/m/w) treffen und von Personen aller Geschlechter ausgeübt werden. Die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen sind jedoch Frauen*, die überwiegende Mehrzahl der Täter*innen Männer*.
Sexualisierte Belästigungen sind vielfältig, sie unterscheiden sich in Form und Intensität (verbal, nonverbal, physisch), z.B.:
- Aufdringliche Blicke/Anstarren
- Sexistische/sexualisierte Witze
- Sexuelle Anspielungen
- Catcalling (hinterherpfeifen/-rufen, „Komplimente“, etc.)
- Zeigen pornografischer Darstellungen
- Ungefragte Nacktbilder
- Sexualisierte Zeichen und Gesten
- Unerwünschte Berührungen wie ein Kuss o. Ä.
- Bedrängendes Verhalten
- Entblößen
- Abfällige oder sexistische Bemerkungen über Aussehen, Verhalten und Privatleben
- Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts
- Strafrechtliche Tatbestände wie z.B. Stalking, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung
Strategien im Umgang mit sexualisierter Belästigung?
Wenn ich selbst von sexualisierter Belästigung betroffen bin:
Zuerst:
Dich trifft keine Schuld, wenn du sexuell belästigt oder diskriminiert wirst/wurdest! Was du als übergriffig, belästigend oder diskriminierend empfindest, liegt in deinem Ermessen! Du hast nicht das „Kompliment“ oder den „Flirtversuch“ falsch verstanden, wenn du dich dabei unwohl fühlst/gefühlt hast! Niemand hat das Recht, dich in deinen persönlichen Rechten zu verletzen! Du kannst dich dagegen zur Wehr setzen!
- Im akuten Notfall: Polizei rufen (110)
- Die eigene Wahrnehmung ernst nehmen: Betroffene tendieren dazu, ihre Gefühle zu verleugnen, aus Angst vor Ablehnung oder weil ihnen das Vorgefallene unangenehm oder peinlich ist. Ein erster wichtiger Schritt ist deshalb, die eigene Wahrnehmung ernst zu nehmen und sich klarzumachen, dass eine Grenzüberschreitung vorliegt.
- Grenzen aufzeigen: Ignorieren Sie das Vorgefallene nicht, das verschafft dem/der Täter*in mehr Macht. Wenn möglich, handeln Sie in der Situation und machen Sie mit klaren Worten Ihre Grenzen deutlich.
„Dr. XY bitte unterlassen Sie diese anzüglichen Bemerkungen!“,
„Prof. XY, ich bin an einem privaten Verhältnis mit Ihnen nicht interessiert!“,
„XY, ich verbitte mir solche Berührungen! Das ist mir unangenehm und ich will, dass Sie damit aufhören!“
- Bleiben Sie nicht allein: Reden Sie mit Personen Ihres Vertrauens über das Vorgefallene und wenden Sie sich an die Beratungs- und Hilfestellen innerhalb und außerhalb der Universität. Klären Sie das weitere Vorgehen, inwieweit Interventionen erwünscht sind, wie diese erfolgen oder ob rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie Übergriffe schriftlich mit Angabe des Geschehens, Datum und Uhrzeit und bewahren Sie Emails auf. Sie können für das weitere Vorgehen wichtig sein.
Wenn ich sexualisierte Belästigung beobachte:
- Schauen Sie nicht weg: Nehmen Sie die Wahrnehmung der betroffenen Person und das von ihr*/ihm* Geschilderte unter allen Umständen ernst. Unternehmen Sie nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person.
Was kann ich tun als lehrende Person:
Akutfall:
- Sprechen Sie sexualisierte Belästigung an.
- Tolerieren Sie solches Verhalten nicht.
- Nehmen Sie betroffene Personen ernst und verweisen Sie sie auf untenstehende Hilfsangebote und an geeignete Vertrauenspersonen.
- Bieten Sie der Person Hilfe oder ein vertrauliches Gespräch an.
- Dokumentieren Sie den Fall und handeln Sie in enger Abstimmung mit der betroffenen Person.
- Sprechen Sie mit der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät oder direkt mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Präventiv:
- Sie sollten auf die Thematik im Arbeitsumfeld aufmerksam machen und verdeutlichen, dass sexualisierte Gewalt oder Belästigung nicht toleriert wird.
- Machen Sie auf die dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufmerksam.
- Lehnen Sie eine Relativierung von sexualisierter Gewalt und Belästigung ab.
- Informieren Sie als vorgesetzte Person Ihr Team über die möglichen spezialisierten Ansprechpersonen.
- Werden Sie sich der Strukturen bewusst, welche sexualisierte Gewalt und Belästigung begünstigen und beugen Sie Machtmissbrauch und Konkurrenzkampf vor.
- Fördern Sie den respektvollen und offenen Umgang untereinander.
Rechtliche Situation?
Einige interessante rechtliche Aspekte zur sexulalisierten Gewalt an der Hochschule ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr sind:
- Es herrscht eine vage Unsicherheit bezüglich der Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Zwar gilt es für Hochschulen und verbietet sexualisierte Belästigung, aber es umfasst explizit nur die Beschäftigten einer Hochschule und nicht ausdrücklich auch die Studierenden.
- Studierende, welche durch Mitarbeiter*innen der Hochschule belästigt werden, sind nicht ausreichend geschützt.
- es fehlt ein rechtlicher Rahmen in den Landeshochschulgesetzen
- bei verbeamteten Täter*innen ist die Einleitung von Verfahren noch etwas schwieriger
- Laut dem Strafgesetzbuch ist sexualisierte Belästigung strafbar, jedoch nur, wenn die betroffene Person körperlich berührt worden ist (z. B. in der Intimsphäre, am Gesäß, der Brust oder auf den Mund geküsst wurde) § 184i StGB
- Sexualisierte Belästigung ohne körperliche Berührung ist nur im Falle einer Beleidigung strafbar § 185 StGB
- Dennoch gibt es je nach Situation uni-intern Maßnahmen, um den*die Täter*in an der weiteren Ausübung seiner*ihrer Taten zu hindern: Abmahnung, Versetzung, Kündigung, in schweren Fällen Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens.
- Betroffene genießen Rechtsschutz, ihnen dürfen durch die Einreichung einer Beschwerde keine Nachteile entstehen.
Folgen sexualisierter Belästigung?
Sexuelle Belästigung kann für die Betroffenen teils schwere psychische und psychosomatische Folgen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Übergriff nicht unmittelbar abgewehrt werden kann.
Sexuelle Belästigungen passieren nicht im luftleeren Raum, sie können jederzeit, überall und in allen Schichten stattfinden. Dort, wo Täter*innen eine überlegene Position haben und Opfer in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen oder wo die Betroffenen keine Solidarität vom Umfeld zu erwarten haben, können sie besonders schwere Folgen haben, da sich die Betroffenen aus dem Kontext der Belästigung zurückziehen. Dies geschieht aus Scham, Angst vor Wiederholung der Tat, Ohnmacht oder Selbstvorwürfen, aber auch, weil sie Sanktionen fürchten. Ein solcher Rückzug verstärkt die Unsicherheit, schränkt den Bewegungsraum der Betroffenen ein und verschärft damit die negativen Folgen.
Sexuelle Belästigungen können zu verschiedenen Folgeproblemen führen, etwa:
- Konzentrationsstörungen
- Angstzustände, Depression
- Körperliche Beschwerden
- Leistungseinbrüchen
Beratungsangebote und Ansprechpartner*innen?
- Genderkommission
- Gleichstellungsbüro der FSU Jena
- Psychosoziale Beratung KuBISExterner Link
- Frauenzentrum TOWANDA Jena e.V. Externer Link
- Jenaer Frauenhaus e.V.Externer Link (NOTRUF: 0177 – 478 705 2, für Frauen in akuten Häuslichen Gewaltsituationen! -> Jederzeit erreichbar! Fischergasse 2, 07743 Jena, 036 41 – 44 98 72)
- Studierendenrat der FSU JenaExterner Link, Gleichstellungsreferat
Vertrauenspersonen am Institut für Soziologie
- Prof. Dr. Silke van Dyk, AB Politische Soziologie
- Prof. Dr. Tilman Reitz, AB Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie
Hilfreiche/weiterführende Links:
- Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte. Externer Link
- Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen. Externer Link
- Meldeformular der FSU Jena. Hier können Sie (auf Wunsch anonym) erfahrene oder beobachtete Diskriminierung oder Benachteiligung an der Universität Jena melden.
- Rechtsberatung des Studierendenwerkes Thüringen. Externer Link
- Psychosoziale Beratung des Studierendenwerkes Thüringen. Externer Link
- Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). Externer Link
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Externer Link
- Für die Dokumentation von Stalking ist die App „NO STALK“Externer Link vom Weißen Ring für Smartphones empfehlenswert.
Bei Fragen und Unsicherheiten kontaktieren Sie uns jederzeit. Ihre Genderkommission.
Support via:
@Studierende: awareness.fsr.soziologie@uni-jena.de (Lisa-Marie Hase)
@Alle: eva.tolasch@uni-jena.de
Quelle: Text aus dem Flyer der Genderkommission 2013 – bezogen auf einzelne Aspekte 2022 angepasst und ergänzt.