Für den BA - Studiengang Soziologie ist ein min. sechswöchiges Praktikum (bzw. 240 Stunden) verpflichtend vorgesehen. Eine längere Praktikumsdauer ist, falls vonseiten der Praxisinstitution oder des Studierenden gewünscht, nach Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten möglich. Das Praktikum kann frühestens im 3., nach erfolgter Zulassung im Modul "Grundzüge der Soziologie II", und sollte bis zum 5. Fachsemester absolviert werden. Günstig hierfür ist die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem Sommer- und Wintersemester, weil diese 3 Monate umfasst. Die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem Winter- und Sommersemester dauert dagegen nur sechs bis sieben Wochen (nur als Vorschlag gedacht). So dies organisatorisch praktikabel und möglich ist, kann das Praktikum auch während der Vorlesungszeit absolviert werden.
Eine erste inhaltliche Betreuung erfolgt durch studentische Mitarbeiter der studentischen Praktikumsbörse. Dort liegt eine umfangreiche Liste mit möglichen Praktikumsstellen vor. Ebenso verfügt die Praktikumsbörse über einen Ordner, welcher Erfahrungsberichte bisheriger Praktikanten über die jeweils besuchten Praktikumsstellen enthält. Beachten Sie bitte auch die stets aktualisierten Aushänge im Institut Die Studierenden gehen mit dem Formular "Vereinbarung zur Durchführung eines Praktikums" zum Praktikumsbeauftragten (Prof. Dr. Bruno Hildenbrand), wo die Formalia geklärt werden.
Nach Beendigung des Praktikums verfasst die Praktikantin/ der Praktikant einen Praktikumsbericht. Der Umfang des Berichtes beträgt ca. 20000 Zeichen (ca. 10 Seiten) und soll Angaben über Arbeitsweise und Struktur der Praxisinstitution (gegebenenfalls ihrer Klientel), eine Beschreibung der eigenen Arbeit und der Arbeitsergebnisse sowie eine Reflexion über die soziologische Bedeutung der eigenen Tätigkeiten und der dabei gemachten Erfahrungen enthalten. Im Praktikumsbericht muss eine selbst gefundene soziologische Fragestellung bearbeitet werden. Praktikumsberichte, die diese Fragestellung nicht enthalten, werden nicht anerkannt. Personenbezogene Angaben müssen im Praktikumsbericht anonymisiert werden. Der Bericht wird zusammen mit dem Formular "Vereinbarung zur Durchführung eines Praktikums" bei dem Praktikumsbeauftragten abgegeben. Dieser leitet die Berichte gemäß inhaltlicher Ausrichtung an die zuständigen Lehrstühle und Arbeitsbereiche weiter. Von den Lehrstuhlvertretern werden diese mit bestanden/ nicht bestanden bewertet, sowie ein Modulnachweis ausgestellt. Dieser Nachweis ist im ASPA vorzulegen, wo das erfolgreich absolvierte Praktikum in Friedolin bestätigt wird.
Leitfaden für die Erstellung eines Praktikumsberichts![]()
Der Bericht muss höchstens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums abgegeben werden. Grund für die zeitnahe Abgabe ist, dass die Studierenden angehalten sind, ihren Bericht zu schreiben, solange ihre Erfahrungen noch frisch und noch nicht von den Anforderungen des auf die Praktikumszeit folgenden Semesters überlagert sind.
Nach dem absolvierten Praktikum werden die Studierenden gebeten, das Formular "Angaben zum Praktikum" auszufüllen und dies beim Praktikumsbeauftragten (Prof. Dr. Bruno Hildenbrand) abzugeben. Die Angaben werden dort und bei der studentischen Praktikumsbörse katalogisiert, um bspw. Auskunft über die Qualität (gut/ schlecht) verschiedener Praktikumsstellen geben zu können.
Praktikumsvereinbarung_Bachelor![]()
Informationsquellen für Praktikumsplätze![]()
die Praktikumsbörse
Raum: 389 (Carl-Zeiss Straße 2)
E-Mail:
Sprechzeiten der Praktikumsbörse: Do 12-14 Uhr
sowie
Tel.: +49 (0)3641 9-45550
Email:
Sprechzeiten: nach Vereinbarung