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prüfungs- und studienordnungen


hinweise

schriftliche Abschlussarbeiten

  • Als Erstgutachter von Magisterabschlussarbeiten sind alle Mitglieder des Institutes für Soziologie oder des SFB 580 zugelassen, die der Gruppe der Hochschullehrer angehören.
  • Die Zweitgutachter von Magisterabschlussarbeiten müssen mind. promovierte Mitglieder des Institutes für Soziologie oder des SFB 580 sein.
  • Bei Bachelorabschlussarbeiten sollten Erst- und Zweitgutachter min. promoviert sein. Mindestens ein Betreuer muss promoviert sein.
  • Bei Masterabschlussarbeiten gilt, dass beide Gutachter mindestens promoviert sein müssen.

mündliche Abschlussprüfungen

  • Als Erstprüfer bei mündlichen Magisterabschlussprüfungen sind alle Mitglieder des Institutes für Soziologie oder des SFB 580 zugelassen, die der Gruppe der Hochschullehrer angehören.
  • Als Zweitprüfer bei mündlichen Magisterabschlussprüfungen sind alle mind. promovierten Mitglieder des Institutes für Soziologie oder des SFB 580 zugelassen.

Staatsexamen

  • Prüfungen für Staatsexamen dürfen nur von speziell zugelassenen Prüfern abgenommen werden. Bitte erfragen Sie bei den Prüfern, ob sie für Prüfungen bei Staatsexamen zugelassen sind.

prüfungsordnungen

Prüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Bachelor of Artspdf_logo

Prüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaftften Master of Artspdf_logo

Rahmenordnung für Prüfungen in einem modular. Studiengang: Magister modularisiertpdf_logo

studienordnungen

Studienordnung B.A. Soziologie (Kern- und Ergänzungsfach)pdf_logo

Studienordnung M.A. Soziologiepdf_logo

Studienordnung M.A. Gesellschaftstheoriepdf_logo

modulkataloge

Modulkatalog B.A. Soziologie (Kernfach)pdf_logo

Modulkatalog B.A. Soziologie (Ergänzungsfach)pdf_logo

Modulkatalog M.A. Soziologiepdf_logo

Modulkatalog M.A. Gesellschaftstheoriepdf_logo

 

Friedrich-Schiller-Universität
Akademisches Studien- und Prüfungsamt
Carl-Zeiß-Platz 1
07743 Jena

 

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