Voraussetzung für die Zulassung zu dem Studiengang MA Soziologie ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Magister, Diplom, Bachelor u.ä.) in Soziologie oder in einem verwandten Studiengang im In- oder Ausland.
Die Zulassung zum Studium setzt die fachliche Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber voraus. Diese erfordert fachspezifische Leistungen in der Soziologie (oder äquivalente Leistungen in einem anderen Fach) im Umfang von mindestens 60 LP gemäß ECTS (einschließlich Leistungen in den Methoden der empirischen Sozialforschung in Höhe von min. 20 LP), die durch die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen nachzuweisen sind. Eine Zulassung mit Auflagen bezüglich nachträglich zu erwerbender Qualifikationen ist in Ausnahmefällen möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorweisen.
Das Studium in dem Studiengang MA Soziologie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Der Bewerbungszeitraum für das kommende Wintersemester dauert bis zum 15. Juli desselben Jahres.
Mit dem Bewerbungsantrag für den Studiengang MA Soziologie ist die Wahl eines der beiden zur Auswahl stehenden Schwerpunkte ("Arbeit - Wohlfahrt - Profession" oder "Sozialer Wandel und soziologische Zeitdiagnose") anzugeben.
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen (bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie):
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zentral an das
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ):
Friedrich-Schiller-Universität
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena
Unterlagen für die Masterbewerbung
Mitglieder des Instituts: Heinrich Best, Bruno Hildenbrand, Hajo Holst, Stephan Lessenich
studentische Mitglieder: Jörg Hänold, Ramona Klein
