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bewerbungsverfahren


studienvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zu dem Studiengang MA Soziologie ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Magister, Diplom, Bachelor u.ä.) in Soziologie oder in einem verwandten Studiengang im In- oder Ausland.

Die Zulassung zum Studium setzt die fachliche Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber voraus. Diese erfordert fachspezifische Leistungen in der Soziologie (oder äquivalente Leistungen in einem anderen Fach) im Umfang von mindestens 60 LP gemäß ECTS (einschließlich Leistungen in den Methoden der empirischen Sozialforschung in Höhe von min. 20 LP), die durch die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen nachzuweisen sind. Eine Zulassung mit Auflagen bezüglich nachträglich zu erwerbender Qualifikationen ist in Ausnahmefällen möglich.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorweisen.

bewerbungsverfahren

Das Studium in dem Studiengang MA Soziologie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Der Bewerbungszeitraum für das kommende Wintersemester dauert bis zum 15. Juli desselben Jahres.


Mit dem Bewerbungsantrag für den Studiengang MA Soziologie ist die Wahl eines der beiden zur Auswahl stehenden Schwerpunkte ("Arbeit - Wohlfahrt - Profession" oder "Sozialer Wandel und soziologische Zeitdiagnose") anzugeben.

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen (bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie):

  • ein max. dreiseitiges Bewerbungsschreiben, in dem die Motivation für das Studium unter dem Gesichtspunkt der dokumentierten Studienortwahl sowie der Schwerpunktwahl zum Ausdruck gebracht werden soll
  • Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. des zum Zeitpunkt der Bewerbung gegebenen Leistungsstandes (ausweislich der Dokumentation von mindestens 140 LP in dem für den Master-Studiengang qualifizierenden Studium)
  • Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren von fachspezifischen Leistungen in der Soziologie (oder äquivalente Leistungen in einem anderen Fach) im Umfang von mindestens 60 LP (einschließlich Leistungen in den Methoden der empirischen Sozialforschung in Höhe von mindestens 20 LP)
  • Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse. Der Nachweis kann über das Abiturzeugnis
    • Unterricht in den Klassen 5-10 (ohne Abiturprüfung)
    • Unterricht in den Klassen 7-12 (ohne Abiturprüfung)
    • Unterricht in den Klassen 9-12 (mit Abiturprüfung)
    • oder durch eine Bescheinigung über das Niveau B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen erfolgen.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zentral an das

Studierenden-Service-Zentrum (SSZ):

Friedrich-Schiller-Universität
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena

Unterlagen für die Masterbewerbung

zusammensetzung des masterausschuss

Mitglieder des Instituts: Heinrich Best, Bruno Hildenbrand, Hajo Holst, Stephan Lessenich

studentische Mitglieder: Jörg Hänold, Ramona Klein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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