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Nutzerordnung für das Methodenlabor des Instituts für Soziologie

Raum E55 in der Carl-Zeiß-Str. 2
Stand 20.03.2012

1. Zweckbestimmung

Im Methodenlabor stehen dem Nutzer ein vernetzter PC-Pool zur Verfügung. Die Rechentechnik kann von Mitarbeitern und Studenten des Instituts für Soziologie (IfS) unter Anerkennung dieser Nutzerordnung genutzt werden.

2. Verantwortlichkeiten

PC-Pool-Verantwortlicher: Dr. Loose (Raum 262, Tel. 9-45544)

3. Nutzungsberechtigung

Die Inanspruchnahme der Geräte und Leistungen des Methodenlabors ist nur Nutzungsberechtigten gestattet.

Nutzungsberechtigt sind:

  1. die Lehrenden sowie die Kursteilnehmer von Lehrveranstaltungen des IfS,
  2. Studenten des IfS, d.h. der Soziologie im Haupt- oder Nebenfach bzw. Lehramt Sozialkunde (zur Kontrolle kann der Studentenausweis verlangt werden),
  3. Mitarbeiter des IfS im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit.

Voraussetzung für die Nutzung sind Kenntnisse im Umgang mit Windows XP.

Die Arbeit im Methodenlabor erfolgt in der Regel ohne eine spezielle Nutzerkennung, d.h. in einem temporären, dem jeweiligen Arbeitsplatz zugeordneten HOME-Laufwerk M:.

Für die Nutzung der Rechner des URZ ist die Nutzungsberechtigung des URZ (ein gesonderter Account mit Passwort) erforderlich.

4. Modalitäten der Nutzung

Die Nutzung der PC-Pools erfolgt nach folgenden Prinzipien:

  • Prioritäten bezüglich der Vergabe der Rechenzeit haben Lehrveranstaltungen. Inbegriffen sind nicht nur Praktika, sondern auch Übungen am Rechner, die den Lehrveranstaltungen durch die Verantwortlichen fest zugeordnet werden. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in der Zeit von 8.00 - 20.00 Uhr durchgeführt.
  • Nicht belegte Zeiten werden für die Erledigung von Übungen zu Lehrveranstaltungen, die Bearbeitung von Forschungsarbeiten, die Anfertigung von Belegarbeiten und Analogem zur Verfügung gestellt.
  • In den vorlesungsfreien Zeiten erfolgt die Rechenzeitvergabe entsprechend dem Bedarf. Mehrtägige Weiterbildungsveranstaltungen unter Nutzung der Pools sollten in diesen Zeitraum gelegt werden.

Öffnungszeiten (siehe Aushang an der Tür zum Labor)

Mo.-Do.
8.00 - 20.00 Uhr
Fr. 8.00 - 18.00 Uhr

 

In der vorlesungsfreien Zeit hat das Labor verkürzt geöffnet: Mo-Fr: 11.00 - 17.00

    Rechenzeitvergabe:

    • Die Rechenzeitvergabe für Lehrveranstaltungen über ein Semester erfolgt im Rahmen der Stundenplanung, und wird vom Pool-Verantwortlichen koordiniert.
    • Die wöchentliche Rechenzeit für Lehrveranstaltungen, die außerplanmäßig den Pool nutzen, ist bis spätestens zum Donnerstag der Vorwoche anzumelden.
    • Die Nutzung des Methodenlabors außerhalb der Öffnungszeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich und in konkreter Absprache mit dem Pool-Verantwortlichen zu regeln.

    Nutzung der Rechentechnik:

    • Dem Pool-Verantwortlichen obliegen die Softwareinstallation und die Organisation der Datenhaltung in Abstimmung mit den Lehrverantwortlichen.
    • Den Nutzern ist untersagt, Fremdsoftware und Spiele zu installieren und/oder zu nutzen (betrifft auch online-Spiele).
    • Den Nutzern ist untersagt, installierte Software zu ändern oder zu kopieren .
    • Die angebotenen Rechnerleistungen dürfen nicht für private und kommerzielle Zwecke genutzt werden.
      Ausgenommen ist der private E-Mail-Verkehr und die private Informationsbeschaffung. Nicht ausgenommen ist z.B. die Teilnahme an ebay-Auktionen.
    • Für den Zugriff auf die URZ-Server und darüber hinaus gelten die Festlegungen der Nutzerordnung für die PC-Pools des URZ.
    • Das Essen, Trinken und Rauchen im Laborraum ist nicht gestattet .

    Drucken

    Das Drucken von Dokumenten im Labor auf ist nicht möglich. Als Ausweg kann der Druck über den FreePDF-Drucker in eine PDF-Datei gewählt werden.

      5. Verhalten bei Störungen

      Jede Störung (auch das Auftreten von Viren ) ist der Pool-Aufsicht oder dem Pool-Betreuer zu melden und im ausliegenden Störungsbuch zu dokumentieren. Bei Unregelmäßigkeiten in den Softwarefunktionen ist der Pool-Verantwortliche zu verständigen.

      Bei Verstößen gegen die Nutzerordnung ist mit dem Entzug der Nutzungsberechtigung zu rechnen!

      c/o J.Loose 2011

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