Was ist eigentlich ERASMUS? Was bringt mir dieses Programm?
siehe Programmbeschreibung
siehe Fahrplan
Jeder Student und jede Studentin eines soziologischen Studienganges an der FSU Jena. Zu den erforderlichen Sprachkenntnissen finden Sie weiter unten nähere Informationen.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar für das im folgenden September/Oktober beginnende akademische Jahr, d.h. das Winter- und das daran anschließende Sommersemester.
Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen der ERASMUS-Koordinator des IfS Dr. David Strecker gerne zur Verfügung. Bitte beachtet die Sprechzeiten!
Im Internationalen Büro hilft Ihnen Frau Jana Blumenstein gerne weiter.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz entschieden haben, dann erklären Sie sich in der Verpflichtungserklärung verbindlich, dass Sie diesen Studienplatz auch antreten werden. Zudem verpflichtet Sie sich darin, pro Auslandssemester Leistungen im Wert von 30 ECTS Credits nachzuweisen.
Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Lehrsprache an Ihrer Gastuniversität verfügen, so dass Sie den Lehrveranstaltungen dort folgen und die nötigen 30 ECTS Credits erwerben können. Diese Kenntnisse weisen Sie durch entsprechende Sprachscheine oder ähnliche Zertifikate bei der Bewerbung nach.
Sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Sprachnachweise fehlen, können Sie diese nach Rücksprache mit dem ERASMUS-Koordinator ausnahmsweise auch nachreichen. Wichtig ist nur, dass Sie vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes sprachlich fit sind.
Sie können sich von uns für Ihren Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Die dort absolvierten Semester (maximal 2) zählen dann als Urlaubssemester und werden Ihnen daher nicht auf Ihre Semesterzahl an der FSU angerechnet.
Dazu brauchen Sie nur den Beurlaubungsantrag ausfüllen, vom Koordinator im Büro unterschreiben lassen und im Studentensekretariat (UHG) einreichen.
Einer der größten Vorzüge des ERASMUS-Programms ist sicherlich, dass die Studierenden keine Studiengebühren zu zahlen brauchen. Als beurlaubte(r) Student(in) fällt für Sie auch der Semesterbeitrag für die FSU weg. Es kann jedoch sein, dass Sie an Ihrer Gasthochschule einen solchen Semesterbeitrag zahlen müssen.
siehe Fahrplan
Natürlich auf deren jeweiliger Homepage. Den Link dahin finden Sie in der Übersicht der Partneruniversitäten.
Darüber hinaus sollen zukünftig auch Studienberichte ehemaliger ERASMUS-Studenten hinterlegt werden. In ihnen erfähren Sie dann von Kommilitonen, die bereits über das ERASMUS-Programm an der jeweiligen Partneruniversität studiert haben, alles Wissenswerte aus erster Hand.
Für die neu ankommenden Gaststudenten(/-innen) veranstalten unsere Partneruniversitäten meist Informationsveranstaltungen unter Leitung des dortigen ERASMUS-Koordinators. Dort erfähren Sie Wissenswertes über Termine und Institutionen der Universität. Natürlich gibt Ihnen eine solche Veranstaltung auch die Gelegenheit, andere ERASMUS-Studierende kennen zu lernen.
Darüber hinaus haben Sie im ERASMUS-Koordinator Ihrer Gasthochschule bzw. seinen Mitarbeitern persönliche Ansprechpartner für Ihre ganz individuellen Fragen.
In gewisser Weise ist man im Ausland ein Repräsentant seiner Heimatuniversität. Mit Ihrem Auftreten und Engagement können Sie dazu beitragen, dass Studierende unserer Universität an Ihrer gastgebenden Partnerhochschule auch in Zukunft willkommen sind und dass sich Studierende der Partneruniversität für ein Studium bei uns in Jena interessieren.
Darüber hinaus soll jede(r) ERASMUS-Student(in) während seines/ihres Auslandsstudiums pro Semester Studienleistungen im Wert von 30 ECTS Credits nachweisen. Dies wird konkret in der Verpflichtungserklärung und dem Learning Agreement vereinbart.
Wie bereits erwähnt, müssen Sie in jedem Auslandssemester Studienleistungen im Wert von 30 ECTS Credits erbringen. Zur Dokumentation Ihrer Kurswahl dient das Learning Agreement, welches der Koordinator Ihrer Gasthochschule kurz nach Antritt des Auslandsstudiums unterzeichnet und an unser ERASMUS-Büro übermittelt.
Für eine mögliche Anerkennung Ihrer Studienleistungen sollten Sie sich aber bereits zuvor an den dafür in Frage kommenden Lehrstuhl wenden und klären, welche der angebotenen Veranstaltungen an der Gasthochschule anerkannt werden können. Informationen über Inhalte und Prüfungsmodalitäten, die der Lehrstuhl dabei sicher erfragen wird, bekommen Sie in der Regel von der Gastuniversität vor Beginn Ihres Auslandssemesters.
Ja. Zur Ergänzung Ihrer eigenen finanziellen Mittel und Ihres eventuell bestehenden Anspruchs auf Auslands-BaföG bzw. eines Bildungskredits der KfW wird Ihnen ein (kleiner) ERASMUS-Mobilitätszuschuss
gewährt.
Sie können das Auslands-BAföG beim für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt beantragen. Welches Amt das in Ihrem Fall ist, erfahren Sie beim BAföG-Amt Jena oder hier.
Als Nachweis Ihrer erworbenen Studienleistungen verfasst der ERASMUS-Koordinator Ihrer Gastuniversität mit Ihnen ein so genanntes "Transcript of Records". Dieses Formular sendet der Koordinator entweder direkt zu uns oder er gibt es in Ihre Hände mit der Bitte, es in unserem Büro abzugeben. Wenn Sie Ihre erworbenen Studienleistungen anerkennen lassen möchtesn, führt Ihr Weg danach direkt zum jeweiligen Fachdozenten.
Darüber hinaus bitten wir Sie, einen formlosen Studienbericht zu Ihrem Auslandsstudium zu verfassen und uns zur Verfügung zu stellen. Dieser kann dann zukünftig Studenten weiterhelfen, die genau wie Sie an einem ERASMUS-Auslandsstudium an dieser Gasthochschule interessiert sind.